Wichtig für Reisende:
Seit dem 01. April 2004 ist eine Warnweste bei Panne oder Unfall
außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht in Italien, Finnland, Spanien, Portugal und Österreich.
Die Warnweste darf gelb, orange oder rot reflektierend sein und muss mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 versehen sein.
Wer ohne Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften, sobald der Autofahrer sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält und erwischt wird ,muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 33,60 Euro rechnen.
In Spanien sind die Sicherheitswesten ab 24. Juli vorgeschrieben. Hier gibt es sogar
Bußgelder bis 92 Euro.
In Deutschland sind Warnwesten für alle
gewerblich genutzten Fahrten vorgeschrieben. Dies ist daher sehr wichtig, da
nicht nur LKW`s eine Warnweste mitführen müssen, sondern auch alle
Firmenfahrzeuge!! Es muß also in jedem Fahrzeug, daß von dem Arbeitgeber zur
Verfügung gestellt wird, und für Firmenfahrten genutzt wird, eine Warnweste
vorhanden sein !!! Bei Fahrzeugen, die ständig mit Fahrer - und Beifahrer besetzt sind, müssen zwei Warnwesten mitgeführt werden.
* Nach DIN EN 471
* Aus Polyester-Stoff
* Mit Klettverschluss
* 2 reflektierende Streifen
* Vorschrift in gewerblich genutzten Fahrzeugen
* Pflicht in Italien, Spanien und Österreich
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